1. Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Sozialgerichts Ulm vom 26. Januar 2011 wird zurückgewiesen.
2. Die Beklagte erstattet dem Kläger die außergerichtlichen Kosten auch des Berufungsverfahrens.
Die Beklagte wendet sich mit ihrer Berufung gegen ein Urteil des Sozialgerichts Ulm (
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