Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Sozialgerichts Stuttgart vom 6. April 2009 aufgehoben und die Klage in vollem Umfang abgewiesen.
Die Berufung des Klägers wird zurückgewiesen.
Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens beider Instanzen mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen.
Der Streitwert für das Klage- und Berufungsverfahren wird auf 28.729,36 € festgesetzt.
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