Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Sozialgerichts Reutlingen vom 24. März 2010 wird zurückgewiesen.
Die Beklagte hat dem Kläger die Hälfte der außergerichtlichen Kosten des Berufungsverfahrens zu erstatten.
I. Zwischen den Beteiligten ist die Gewährung von Verletztenrente nach einer Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE) um 20 vom Hundert (v. H.) streitig.
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