ArbG Mainz, vom 11.03.1988 - Vorinstanzaktenzeichen 6 Ca 1108/87
LAG Rheinland-Pfalz, vom 15.09.1988 - Vorinstanzaktenzeichen 5 Sa 438/88
Lohnzuschläge - Arbeiten in blindgängerverseuchtem Gelände
BAG, Urteil vom 07.06.1990 - Aktenzeichen 6 AZR 573/88
DRsp Nr. 2000/1257
Lohnzuschläge - Arbeiten in blindgängerverseuchtem Gelände
»Arbeiter, die in blindgängerverseuchtem Gelände eines Truppenübungsplatzes arbeiten, haben Anspruch auf einen Lohnzuschlag gemäß § 29 Abs. 1 Buchst b MTB II. Welches Gelände blindgängerverseucht ist, kann der Kommandant eines Truppenübungsplatzes arbeitsrechtlich nicht bindend festlegen.«
Normenkette:
MTB II § 29 Abs. 1 lit. b; MTB II SR 2a Nr. 13;
Tatbestand:
Die Parteien streiten um eine tarifliche Gefahrenzulage.
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