Die Parteien streiten über die Lohnfortzahlung nach dem
Der bei der Beklagten beschäftigte Kläger hat in der Zeit vom 17. August bis 21. August 1987 an einer von der Alfred-Nau-Heimvolkshochschule der Friedrich-Ebert-Stiftung mit dem Thema "BRD-DDR-Ein Vergleich-Politik und Sprache in beiden deutschen Staaten-Ein Beitrag zur argumentativen politischen Auseinandersetzung" teilgenommen. Die Lehrveranstaltung dauerte am Abreisetag, am Freitag, dem 21. August 1987, lediglich von 9.00 Uhr bis 12.15 Uhr. Nach dem sich daran anschließenden Mittagessen fand die Abreise statt.
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