Die klagende Gewerkschaft macht aus abgetretenem Recht Vergütungsfortzahlungsansprüche zweier Betriebsratsmitglieder für einen Zeitraum geltend, in dem diese an einer von der Klägerin durchgeführten Bildungsveranstaltung teilgenommen haben.
Die Beklagte ist ein Großunternehmen der Elektroindustrie. Am 19. März 1992 beschloß der Betriebsrat ihrer Hamburger Zweigniederlassung die Teilnahme seiner beiden Mitglieder Birgit S und Rüdiger S an einem Bildungsseminar zum Thema "Schriftliche Kommunikation im Betrieb" in der Zeit vom 6. bis zum 10. April 1992 in H und teilte dies der Beklagten mit. Die Beklagte erwiderte, sie sei hiermit nicht einverstanden; der Betriebsrat hielt jedoch an seinem Beschluß fest. Die beiden entsandten Betriebsratsmitglieder gehörten - ebenso wie zwei weitere Betriebsratsmitglieder - der Redaktion der Betriebszeitung "S" an.
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