LAG Düsseldorf, vom 12.07.1993 - Vorinstanzaktenzeichen 9 Sa 1570/92
ArbG Wuppertal, vom 27.10.1992 - Vorinstanzaktenzeichen 8 Ca 2687/92
Lohnfortzahlung für Kur - Wiederholungserkrankung
BAG, Urteil vom 18.01.1995 - Aktenzeichen 5 AZR 818/93
DRsp Nr. 1995/4459
Lohnfortzahlung für Kur - Wiederholungserkrankung
»Der Sozialversicherungsträger ist gegenüber dem Arbeitgeber des Versicherten nicht verpflichtet, dafür zu sorgen, daß eine auf derselben Krankheit beruhende Kur (Maßnahme der medizinischen Rehabilitation) binnen sechs Monaten nach dem Ende der früheren Erkrankung begonnen wird, um einen erneuten Lohnfortzahlungsanspruch unter dem Gesichtspunkt der Wiederholungserkrankung zu vermeiden.«
Normenkette:
BGB §§ 242, 826 ; LFZG §§ 7, 1 Abs. 1 S. 2;
Tatbestand:
Die klagende Landesversicherungsanstalt verfolgt aus übergegangenem Recht (§ 115SGB X) einen Anspruch auf Lohnfortzahlung des bei ihr sozialversicherten Dachdeckers Siegfried S für die Durchführung einer Kur nach § 7LFZG gegen die Beklagte.
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