LAG Frankfurt/Main, vom 07.12.1972 - Vorinstanzaktenzeichen 4 Sa 340/72
Lohnfortzahlung bei Teilnahme des Arbeitnehmers an der Goldenen Hochzeit der Eltern
BAG, Urteil vom 25.10.1973 - Aktenzeichen 5 AZR 156/73
DRsp Nr. 2005/1853
Lohnfortzahlung bei Teilnahme des Arbeitnehmers an der Goldenen Hochzeit der Eltern
»1. In aller Regel besteht eine besonders stark ausgeprägte sittliche Verpflichtung, an der Familienfeier der Goldenen Hochzeit der Eltern teilzunehmen. In solchen Fällen ist deshalb ein Arbeitnehmer im Sinne des § 616 Abs. 1 Satz 1 BGB an der Dienstleistung verhindert.2. Auch wird die Fürsorgepflicht des Arbeitgebers nicht überspannt, wenn er aus diesem - verhältnismäßig seltenen - Anlaß verpflichtet wird, das Arbeitsentgelt fortzuzahlen.«
Normenkette:
BGB § 616 Abs. 1 ;
Hinweise:
Anmerkung: Schnorr von Carolsfeld, AP Nr. 43 zu § 616BGB
Vorinstanz: LAG Frankfurt/Main, vom 07.12.1972 - Vorinstanzaktenzeichen 4 Sa 340/72