Die Klägerin ist seit 1981 bei der Beklagten als Arbeitnehmerin beschäftigt. In der Zeit vom 23. Februar bis zum 27. Februar 1987 nahm die Klägerin an dem Seminar "Funktionsträger I" teil, das im "Institut für Arbeitnehmerbildung Heinrich Hansen" in L (im folgenden: Institut) stattfand.
Die Klägerin hat die Auffassung vertreten, sie habe für die Dauer des Seminars Anspruch auf Fortzahlung des Arbeitslohns in unstreitiger Höhe. Dies ergebe sich aus §
Die Klägerin hat beantragt,
die Beklagte zu verurteilen, an sie 560,-- DM brutto nebst 4 % Zinsen seit Klagezustellung zu zahlen.
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