Die Berufung des Klägers gegen das am 22.03.2021 verkündete Urteil des Landgerichts Berlin - 95a
Das Urteil des Landgerichts Berlin vom 22.03.2021 - 95a
Die Revision wird zugelassen.
I.
Der Kläger begehrt von der Beklagten, die als Wirtschaftsauskunftei tätig ist, u.a. die Löschung eines ihn betreffenden Eintrags im Zusammenhang mit der Erteilung einer Restschuldbefreiung sowie dessen erneute Eintragung und Speicherung zu unterlassen.
Wegen der Einzelheiten des unstreitigen und streitigen Vorbringens der Parteien sowie der erstinstanzlich gestellten Anträge wird gemäß § Abs. auf die Feststellungen in der angefochtenen Entscheidung verwiesen. Ergänzend ist auszuführen:
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