Auf die Berufung der Beklagten wird das Endurteil des Landgerichts München I vom 22.02.2019, Az.:
in den Ziffern 1, 2, 3 und 6 unter Abweisung der den Aussprüchen korrespondierenden Klageanträge zu 1, 2, 4 und 9 aufgehoben sowie
2.in Ziffer 4 dahin ergänzt, dass die erneute Freischaltung des am 27.03.2018 gelöschten Beitrags im Profil des Klägers (https://www...com... an derselben Stelle zu erfolgen hat, an der sich der gelöschte Beitrag befunden hatte.
Die weitergehende Berufung der Beklagten wird zurückgewiesen.
II.Auf die Berufung des Klägers wird das vorgenannte Endurteil wie folgt abgeändert:
1. 2. III. IV. a) b) V.
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