LG Augsburg - Beschluß vom 20.01.1994 (4 T 3861/93) - DRsp Nr. 1998/11683
LG Augsburg, Beschluß vom 20.01.1994 - Aktenzeichen 4 T 3861/93
DRsp Nr. 1998/11683
»Streitigkeiten aus Mietverhältnisses über Wohnraum, der im Zusammenhang mit einem Arbeitsverhältnis genutzt wird, sind vor den Zivilgerichten auszuführen.«