I. Auf die Berufung des Klägers wird das Endurteil des Arbeitsgerichts München vom 12.08.2010 -
1. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 28.968,68 € brutto abzüglich 21.654,21 € netto nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit 27.07.2010 zu zahlen.
2. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
3. Von den Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger 6/13 und die Beklagte 7/13.
II. Die Revision wird nicht zugelassen.
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