Die Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Sozialgerichts Berlin vom 28. März 2022 wird zurückgewiesen.
Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe für das Beschwerdeverfahren wird abgelehnt.
Außergerichtliche Kosten sind auch im Beschwerdeverfahren nicht zu erstatten.
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