LSG Baden-Württemberg - Beschluss vom 08.01.2007 L 12 AS 5604/06 ER-B
Normen:
AsylbLG § 1 Abs. 1 Nr. 3 § 1 Abs. 1 Nr. 6 § 2 § 3 § 9 Abs. 1 ; GG Art. 3 Abs. 3 S. 1 ; SGB II § 28 § 7 Abs. 1 S. 2 ;
Vorinstanzen:
SG Karlsruhe, vom 31.10.2006 - Vorinstanzaktenzeichen 13 AS 4662/06
Leistungsausschluss nach dem SGB II und SGB XII für Asylbewerber, - Anwendbarkeit von § 1 Abs. 1 Nr. 6 AsylbLG auf minderjährige Kinder
LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 08.01.2007 - Aktenzeichen L 12 AS 5604/06 ER-B
DRsp Nr. 2007/20010
Leistungsausschluss nach dem SGB II und SGB XII für Asylbewerber, - Anwendbarkeit von § 1 Abs. 1 Nr. 6AsylbLG auf minderjährige Kinder
1. Die Annahme, der Gesetzgeber gewährleiste mit den Leistungen nach dem AsylbLG nicht das verfassungsrechtlich Gebotene, wird aus dem Umstand, dass die Leistungen nach § 3AsylbLG geringer ausfallen als vergleichbare Leistungen nach dem SGB XII, nicht gerechtfertigt.2. Der Ausschluss Leistungsberechtigter nach § 1AsylbLG von den Leistungen nach dem SGB XII stellt keine ungerechtfertigte Ungleichbehandlung dar.3. § 1 Abs. 1 Nr. 6AsylbLG zielt nicht darauf ab, Kindern, die eine stärkere Anspruchsposition als ihre Eltern haben, auf die geringeren Ansprüche ihrer Eltern zu beschränken. [Nicht amtlich veröffentlichte Entscheidung]
Normenkette:
AsylbLG § 1 Abs. 1 Nr. 3 § 1 Abs. 1 Nr. 6 § 2 § 3 § 9 Abs. 1 ; GG Art. 3 Abs. 3 S. 1 ;
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