Die Berufung wird zurückgewiesen.
II.Der Kläger trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.
III.Die Revision wird nicht zugelassen.
Der Kläger verfolgt als überörtlicher Träger der Sozialhilfe im Berufungsverfahren die Erstattung der Kosten eines Online-Schriftdolmetschers für einen hörbehinderten Schüler gegenüber dem Beklagten im Wege der allgemeinen Leistungsklage weiter.
1. 2.
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