Die Beschwerde des Klägers gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Urteil des Landessozialgerichts Baden-Württemberg vom 20. April 2021 wird als unzulässig verworfen.
Kosten sind nicht zu erstatten.
I
Im Wege eines Überprüfungsverfahrens ist strittig, ob dem Kläger aus einem Arbeitsunfall Ansprüche auf Leistungen zustehen.
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