LSG Baden-Württemberg - Urteil vom 26.07.2007
L 10 R 5394/06
Normen:
SGB VI § 9ff ; SGB IX § 33ff ;
Fundstellen:
NZS 2008, 319
Vorinstanzen:
SG Ulm, vom 31.08.2006 - Vorinstanzaktenzeichen 4 R 3366/05

Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben, Förderung einer Umschulung, Ermessensanwendung bei Ablehnung wegen Alters

LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 26.07.2007 - Aktenzeichen L 10 R 5394/06

DRsp Nr. 2007/19904

Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben, Förderung einer Umschulung, Ermessensanwendung bei Ablehnung wegen Alters

Stellt die Ablehnung einer Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben in Form einer Umschulung bzw. Fortbildung maßgebend darauf ab, dass der Versicherte wegen seines Alters keine Chance auf eine Wiedereingliederung hat, so ist sie ermessensfehlerhaft. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]

Normenkette:

SGB VI § 9ff ; SGB IX § 33ff ;
Vorinstanz: SG Ulm, vom 31.08.2006 - Vorinstanzaktenzeichen 4 R 3366/05
Fundstellen
NZS 2008, 319