SG Ulm, vom 31.08.2006 - Vorinstanzaktenzeichen 4 R 3366/05
Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben, Förderung einer Umschulung, Ermessensanwendung bei Ablehnung wegen Alters
LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 26.07.2007 - Aktenzeichen L 10 R 5394/06
DRsp Nr. 2007/19904
Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben, Förderung einer Umschulung, Ermessensanwendung bei Ablehnung wegen Alters
Stellt die Ablehnung einer Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben in Form einer Umschulung bzw. Fortbildung maßgebend darauf ab, dass der Versicherte wegen seines Alters keine Chance auf eine Wiedereingliederung hat, so ist sie ermessensfehlerhaft. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]