Auf die Berufung des Beklagten wird das Urteil des Sozialgerichts Berlin vom 23. September 2021 aufgehoben und die Klage abgewiesen.
Außergerichtliche Kosten haben die Beteiligten einander in beiden Rechtszügen nicht zu erstatten.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Beteiligten streiten um die Untätigkeit des Beklagten und Berufungsklägers (im Folgenden: Beklagter).
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