LSG Berlin-Brandenburg - Urteil vom 24.08.2022
L 1 AS 401/18
Normen:
SGG § 193;
Vorinstanzen:
SG Berlin, vom 20.01.2018 - Vorinstanzaktenzeichen 168 AS 20147/13

Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB IINachweis einer überwiegend betrieblichen Nutzung eines privaten KfzAnforderungen an ein Fahrtenbuch

LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 24.08.2022 - Aktenzeichen L 1 AS 401/18

DRsp Nr. 2022/17239

Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II Nachweis einer überwiegend betrieblichen Nutzung eines privaten Kfz Anforderungen an ein Fahrtenbuch

Der Nachweis einer überwiegend betrieblichen Nutzung eines privaten Kfz iSd § 3 Abs 7 S 3 Alg II-V (juris: AlgIIV 2008) kann in Anlehnung an die steuerrechtliche Praxis durch ein Fahrtenbuch oder in anderer geeigneter Form erfolgen. Wird ein Fahrtenbuch vorgelegt, muss dieses zeitnah und in geschlossener Form unter Angabe von Datum und Fahrtziel sowie der jeweils aufgesuchten Kunden/Geschäftspartner bzw des konkreten Gegenstands der dienstlichen Verrichtung geführt werden. Außerdem muss es die zu erfassenden Fahrten einschließlich des an ihrem Ende erreichten Gesamtkilometerstands vollständig und in ihrem fortlaufenden Zusammenhang wiedergeben.Nicht allein ausreichend für den Nachweis einer überwiegend betrieblichen Nutzung ist das Innehaben einer Reisegewerbekarte.Der Beitrag zu einer Gewerbehaftpflichtversicherung ist bei einem selbstständig Tätigen als Absetzungsbetrag und nicht als Betriebsausgabe zu berücksichtigen.

Tenor