Die Berufung des Beklagten gegen das Urteil des Sozialgerichts für das Saarland vom 30.01.2019 wird zurückgewiesen.
Der Beklagte hat die außergerichtlichen Kosten der Klägerin zu erstatten.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Beteiligten streiten um Leistungen nach dem – Grundsicherung für Arbeitssuchende ().
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