Das Urteil des Sozialgerichts Hannover vom 13. August 2018 sowie der Bescheid des Beklagten vom 7. Juli 2016 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 28. November 2016 werden geändert. Der Beklagte wird verurteilt, dem Kläger unter teilweiser Aufhebung des Änderungsbescheides vom 4. Dezember 2015 für den Monat Juli 2016 weitere SGB II -Leistungen in Höhe von 112,48 Euro zu gewähren. Im Übrigen wird die Berufung zurückgewiesen. Der Beklagte erstattet dem Kläger 3/4 der notwendigen außergerichtlichen Kosten beider Rechtszüge. Die Revision wird zugelassen.
Die Beteiligten streiten um weitere Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch Zweites Buch - Grundsicherung für Arbeitsuchende - (SGB II) iHv 149,56 Euro für die Anschaffung von Berufskleidung für den Schulbesuch.
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