Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Berlin vom 2. Dezember 2014 wird zurückgewiesen.
Außergerichtliche Kosten haben die Beteiligten einander auch nicht für das Berufungsverfahren zu erstatten.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Streitig sind Leistungen nach dem
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