Die Berufung des Klägers gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Berlin vom 11. Februar 2020 wird als unzulässig verworfen. Außergerichtliche Kosten haben die Beteiligten für das Berufungsverfahren nicht zu erstatten. Die Revision wird nicht zugelassen.
Der Kläger begehrt Leistungen nach dem
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|