LSG Niedersachsen-Bremen - Urteil vom 16.10.2007
L 11 AY 28/05
Normen:
AsylbLG § 2 Abs. 1 S. 1 ; StGB § 263 § 40 ; StPO § 407 §§ 407ff ;
Vorinstanzen:
SG Hannover, vom 23.05.2005 - Vorinstanzaktenzeichen S 51 AY 39/05

Leistungen nach dem AsylbLG in besonderen Fällen, rechtsmissbräuchliche Selbstbeeinflussung der Aufenthaltsdauer, Zumutbarkeit der Rückkehr in den Kosovo

LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 16.10.2007 - Aktenzeichen L 11 AY 28/05

DRsp Nr. 2008/8976

Leistungen nach dem AsylbLG in besonderen Fällen, rechtsmissbräuchliche Selbstbeeinflussung der Aufenthaltsdauer, Zumutbarkeit der Rückkehr in den Kosovo

1. Für eine rechtsmissbräuchliche Selbstbeeinflussung der Aufenthaltsdauer kommt es darauf an, ob sich das rechtsmissbräuchliche Verhalten des Ausländers im Einzelfall konkret und kausal verlängernd auf die Dauer des Aufenthalts in der Bundesrepublik ausgewirkt hat, und es muss im streitgegenständlichen Leistungszeitraum noch fortwirken. 2. Die Annahme der Unzumutbarkeit der Rückkehr wird durch die allgemeine Lage im Kosovo nicht begründet. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]

Normenkette:

AsylbLG § 2 Abs. 1 S. 1 ; StGB § 263 § 40 ; StPO § 407 §§ 407ff ;
Vorinstanz: SG Hannover, vom 23.05.2005 - Vorinstanzaktenzeichen S 51 AY 39/05