LSG Baden-Württemberg - Urteil vom 22.11.2007 L 7 AY 5480/06
Normen:
AsylbLG § 2 § 3 ;
Vorinstanzen:
SG Stuttgart, vom 27.09.2006 - Vorinstanzaktenzeichen S 15 AY 5552/05
Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, Unterbrechung der erforderlichen Bezugsfrist bei Asylantrag im Ausland
LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 22.11.2007 - Aktenzeichen L 7 AY 5480/06
DRsp Nr. 2008/8773
Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, Unterbrechung der erforderlichen Bezugsfrist bei Asylantrag im Ausland
Wenn bei einem kurzfristigen Auslandsaufenthalt im Drittstaat ein Asylantrag gestellt wird und sich aus dem Verhalten des Ausländers ergibt, dass er einen dauerhaften Aufenthalt nicht mehr in Deutschland, sondern im Ausland anstrebt, so beginnt die in § 2 Abs. 1AsylbLG vorausgesetzte Bezugsdauer von Leistungen neu zu laufen. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]
Normenkette:
AsylbLG § 2 § 3 ;
Vorinstanz: SG Stuttgart, vom 27.09.2006 - Vorinstanzaktenzeichen S 15 AY 5552/05