LSG Baden-Württemberg - Beschluss vom 28.03.2007
L 7 AY 1386/07 ER-B
Normen:
AsylbLG § 2 Abs. 1 ;
Vorinstanzen:
SG Freiburg (Breisgau) - S 10 AY 5264/06 ER - 01.02.2007,

Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, rechtsmissbräuchliches Verhalten

LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 28.03.2007 - Aktenzeichen L 7 AY 1386/07 ER-B

DRsp Nr. 2007/19948

Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, rechtsmissbräuchliches Verhalten

Für die Anwendung von § 2 Abs. 1 AsylbLG ist erforderlich, dass das rechtsmissbräuchliche Verhalten tatsächlich kausal die Dauer des Aufenthalts beeinflusst hat bzw. bei abstrakter Betrachtung jedenfalls hierzu geeignet war. Es reicht die generelle Eignung des rechtsmissbräuchlichen Verhaltens, die Dauer des Aufenthalts zu beeinflussen. Der verfassungsrechtliche Grundsatz der Verhältnismäßigkeit kann im Einzelfall eine Ausnahme von dem Leistungsausschluss in der Form zulassen, dass die nach § 2 Abs. 1 AsylbLG erforderliche Wartezeit von 36 Monaten erneut zu laufen beginnt. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]

Normenkette:

AsylbLG § 2 Abs. 1 ;
Vorinstanz: SG Freiburg (Breisgau) - S 10 AY 5264/06 ER - 01.02.2007,