SG Osnabrück - Beschluss vom 18.01.2008 S 16 AY 30/07 ER
Normen:
AsylbLG § 2, AufenthG § 104a § 104b ;
Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz in besonderen Fällen, Rückstufung auf Leistungen nach § 3 AsylbLG
SG Osnabrück, Beschluss vom 18.01.2008 - Aktenzeichen S 16 AY 30/07 ER
DRsp Nr. 2008/9356
Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz in besonderen Fällen, Rückstufung auf Leistungen nach § 3AsylbLG
§ 2AsylbLG in der ab 28.8.2007 geltenden Fassung findet auf Fälle, in dem über den Bezug von Leistungen nach § 3AsylbLG weitere zwölf Monate des Bezuges von Leistungen nach § 2AsylbLG vorliegen, analog Anwendung. In diesen Fällen lässt die Möglichkeit einen Antrag nach §§ 104a, 104b AufenthG zu stellen lässt im einstweiligen Verfahren den Anordnungsgrund nicht entfallen. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]