SG Osnabrück - Beschluss vom 18.01.2008
S 16 AY 30/07 ER
Normen:
AsylbLG § 2, AufenthG § 104a § 104b ;

Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz in besonderen Fällen, Rückstufung auf Leistungen nach § 3 AsylbLG

SG Osnabrück, Beschluss vom 18.01.2008 - Aktenzeichen S 16 AY 30/07 ER

DRsp Nr. 2008/9356

Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz in besonderen Fällen, Rückstufung auf Leistungen nach § 3 AsylbLG

§ 2 AsylbLG in der ab 28.8.2007 geltenden Fassung findet auf Fälle, in dem über den Bezug von Leistungen nach § 3 AsylbLG weitere zwölf Monate des Bezuges von Leistungen nach § 2 AsylbLG vorliegen, analog Anwendung. In diesen Fällen lässt die Möglichkeit einen Antrag nach §§ 104a, 104b AufenthG zu stellen lässt im einstweiligen Verfahren den Anordnungsgrund nicht entfallen. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]

Normenkette:

AsylbLG § 2, AufenthG § 104a § 104b ;