LSG Berlin-Brandenburg - Urteil vom 29.01.2020
L 18 AS 1726/19
Normen:
SGB II § 22 Abs.1 S. 1 und S. 3;
Vorinstanzen:
SG Berlin, vom 20.08.2019 - Vorinstanzaktenzeichen 213 AS 13225/15

Leistungen für Kosten der Unterkunft und HeizungAufforderung zur KostensenkungÜbernahme überhöhter KdUH als Ausnahmefall

LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 29.01.2020 - Aktenzeichen L 18 AS 1726/19

DRsp Nr. 2020/4771

Leistungen für Kosten der Unterkunft und Heizung Aufforderung zur Kostensenkung Übernahme überhöhter KdUH als Ausnahmefall

1. Von Hilfebedürftigen kann bei der Suche von Alternativwohnungen "nichts Unmögliches oder Unzumutbares" verlangt werden.2. Die Übernahme überhöhter KdUH haben exzeptionellen Charakter und als Ausnahme vom Regelfall strenge Anforderungen an die Auslegung der Tatbestandsmerkmale der Unmöglichkeit und Unzumutbarkeit. 3. Die Erstattung nicht angemessener KdUH sind der durch sachliche Gründe begründungspflichtige Ausnahmefall.