Auf die Berufung des Beklagten wird das Urteil des Sozialgerichts Berlin vom 19. Februar 2019 geändert. Der Beklagte wird unter Änderung des Bescheides vom 17. Dezember 2015 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 5. April 2016 verurteilt, den Klägern für die Zeit vom 1. Januar 2016 bis 30. Juni 2016 weitere Leistungen für Kosten der Unterkunft und Heizung in Höhe von monatlich 42,06 EUR zu gewähren. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen. Die weitergehende Berufung wird zurückgewiesen. Außergerichtliche Kosten sind im gesamten Verfahren nicht zu erstatten. Die Revision wird nicht zugelassen.
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|