I
Zwischen den Beteiligten ist streitig, ob der Klägerin eine höhere Leistung für Kindererziehung zusteht.
Die am 9. April 1920 geborene Klägerin reiste am 7. August 1993 aus Rumänien in die Bundesrepublik Deutschland ein, nahm ihre Wohnung in Baden-Württemberg und wurde gemäß §
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|