Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Sozialgerichts Berlin vom 15. August 2018 wird zurückgewiesen. Kosten sind nicht zu erstatten. Die Revision wird zugelassen.
Streitig ist die Bewilligung von Kinderbetreuungskosten im Rahmen von Leistungen für die Teilnahme an einer beruflichen Weiterbildungsmaßnahme im Wege des Zu-gunstenverfahrens.
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