LSG Berlin-Brandenburg - Urteil vom 18.06.2020
L 34 AS 1703/18
Normen:
SGB II § 40 Abs. 1 S. 1; SGB X § 44; SGB II § 16 Abs. 1 S. 2 Nr. 4;
Vorinstanzen:
SG Berlin, vom 15.08.2018 - Vorinstanzaktenzeichen 99 AS 22900/15

Leistungen für die Teilnahme an einer beruflichen WeiterbildungsmaßnahmeBewilligung von Kinderbetreuungskosten

LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 18.06.2020 - Aktenzeichen L 34 AS 1703/18

DRsp Nr. 2020/11832

Leistungen für die Teilnahme an einer beruflichen Weiterbildungsmaßnahme Bewilligung von Kinderbetreuungskosten

Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Sozialgerichts Berlin vom 15. August 2018 wird zurückgewiesen. Kosten sind nicht zu erstatten. Die Revision wird zugelassen.

Normenkette:

SGB II § 40 Abs. 1 S. 1; SGB X § 44; SGB II § 16 Abs. 1 S. 2 Nr. 4;

Tatbestand:

Streitig ist die Bewilligung von Kinderbetreuungskosten im Rahmen von Leistungen für die Teilnahme an einer beruflichen Weiterbildungsmaßnahme im Wege des Zu-gunstenverfahrens.