Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Oldenburg vom 30. November 2018 wird zurückgewiesen. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. Die Revision wird nicht zugelassen. L 7 BK 2/19 A .../. LK Wesermarsch
Streitig ist ein Anspruch des Klägers auf Leistungen für Bildung und Teilhabe nach § 6b Bundeskindergeldgesetz (BKGG).
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