SG Hannover, vom 25.10.2005 - Vorinstanzaktenzeichen S 51 AY 82/05
Leistungen für Asylbewerber, Rechtmäßigkeit von Anspruchseinschränkungen, 36-Monats-Frist bei Unterbrechung des Aufenthaltes
LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 18.12.2007 - Aktenzeichen L 11 AY 60/05
DRsp Nr. 2008/20475
Leistungen für Asylbewerber, Rechtmäßigkeit von Anspruchseinschränkungen, 36-Monats-Frist bei Unterbrechung des Aufenthaltes
1. War die Motivation für die Einreise von Asylbewerbern wesentlich davon geleitet, Leistungen nach dem AsylbLG zu erlangen, so sind Anspruchseinschränkungen nach § 1a Nr. 1 AsylbLG gerechtfertigt.2. Wird der Aufenthalt in Deutschland nachhaltig und tiefgreifend unterbrochen, so beginnt eine neue Frist gemäß § 2 Abs. 1AsylbLG ab der Wiedereinreise.3. Die Differenzierungen gemäß § 1 Abs. 1 Nr. 3AsylbLG verstoßen weder gegen die verfassungsrechtlichen Vorgaben des Grundgesetzes noch gegen die Vorgaben der Menschenrechtskonvention. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]