SG Braunschweig, vom 26.06.2006 - Vorinstanzaktenzeichen S 20 AY 49/05
Leistungen für Asylbewerber in besonderen Fällen bei Leistungsbezug gem § 1a AsylbLG, Verwaltungsakt mit Dauerwirkung als Streitgegenstand
LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 19.06.2007 - Aktenzeichen L 11 AY 59/06
DRsp Nr. 2008/8990
Leistungen für Asylbewerber in besonderen Fällen bei Leistungsbezug gem § 1aAsylbLG, Verwaltungsakt mit Dauerwirkung als Streitgegenstand
1. Zu den "Leistungen nach § 3AsylbLG" iS des § 2AsylbLG zählen nicht die Zeiten eines Leistungsbezuges nach § 1aAsylbLG.2. Bei der Frage eines Verwaltungsaktes mit Dauerwirkung im Bereich des AsylbLG ist maßgeblich auf den erkennbaren Regelungswillen der Behörden abzustellen. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]