Auf die Beschwerde der Klägerin wird der Beschluss des Sozialgerichts Münster vom 12.09.2017 aufgehoben.
I.
Die Klägerin wendet sich gegen einen Aussetzungsbeschluss des Sozialgerichts Münster. In der Hauptsache begehrt sie Leistungen der Hilfe zur Pflege in Einrichtungen.
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