Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende, Angemessenheit eines selbst genutzten Einfamilienhauses
SG Koblenz, Urteil vom 03.05.2007 - Aktenzeichen S 11 AS 187/06
DRsp Nr. 2007/20817
Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende, Angemessenheit eines selbst genutzten Einfamilienhauses
Die Angemessenheit eines selbst genutzten Einfamilienhauses im Sinne von § 12 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 SGB II richtet sich nach dem Verkehrswert und nicht nach Wohnfläche und Grundstücksgröße. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]