SG Koblenz - Urteil vom 03.05.2007
S 11 AS 187/06
Normen:
SGB II § 12 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 ;

Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende, Angemessenheit eines selbst genutzten Einfamilienhauses

SG Koblenz, Urteil vom 03.05.2007 - Aktenzeichen S 11 AS 187/06

DRsp Nr. 2007/20817

Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende, Angemessenheit eines selbst genutzten Einfamilienhauses

Die Angemessenheit eines selbst genutzten Einfamilienhauses im Sinne von § 12 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 SGB II richtet sich nach dem Verkehrswert und nicht nach Wohnfläche und Grundstücksgröße. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]

Normenkette:

SGB II § 12 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 ;