SG Berlin - Gerichtsbescheid vom 07.03.2007
S 68 U 427/05
Normen:
SGB VII § 8 Abs. 1 ;

Leistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung für posttraumatische Belastungsstörung als Folge eines Arbeitsunfalls

SG Berlin, Gerichtsbescheid vom 07.03.2007 - Aktenzeichen S 68 U 427/05

DRsp Nr. 2007/20646

Leistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung für posttraumatische Belastungsstörung als Folge eines Arbeitsunfalls

Voraussetzung für die anhand des International Classification of Diseases oder des Diagnostischen und Statistischen Manuals IV getroffene Diagnose der posttraumatischen Belastungsstörung ist die objektive Erheblichkeit der zur Traumatisierung führenden Gefährdungslage, wobei die Schwere der Gefährdungslage dem vom Betroffenen empfundenen Ausmaß der Bedrohung entsprechen muss. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]

Normenkette:

SGB VII § 8 Abs. 1 ;