LAG Berlin - Urteil vom 03.08.2000
10 Sa 732/00; 10 Sa 733/00
Normen:
BAT-O § 70 VergGr. IV b (Lehrer-Richtlinien) ;
Vorinstanzen:
ArbG Berlin, vom 27.01.2000 - Vorinstanzaktenzeichen 19 Ca 26791/99

Lehrkraft: Begriff - Pädagogische Unterrichtshilfe

LAG Berlin, Urteil vom 03.08.2000 - Aktenzeichen 10 Sa 732/00; 10 Sa 733/00

DRsp Nr. 2000/10332

Lehrkraft: Begriff - Pädagogische Unterrichtshilfe

»Pädagogische Unterrichtshilfe an Schulen für geistig Behinderte im Land Berlin sind "Lehrkräfte" im Sinne der tariflichen Vorschriften.«

Normenkette:

BAT-O § 70 VergGr. IV b (Lehrer-Richtlinien) ;

Tatbestand

Die Parteien streiten darüber, ob das beklagte Land den als pädagogischen Unterrichtshilfen tätigen Klägerinnen für den Zeitraum vom 01.07.1995 bis zum 28.02.1997 Vergütungsdifferenzen zwischen der Vergütungsgruppe IV b und V b (Klägerin zu 1.) bzw. zwischen den Vergütungsgruppen IV b und V c (Klägerin zu 3.) jeweils BAT-O zu zahlen hat. Das beklagte Land tritt dem insoweit entgegen, als es etwaige Ansprüche als verjährt bzw. nach den tarifvertraglichen Ausschlussfristen für verfallen ansieht; zuletzt hat das beklagte Land infrage gestellt, ob die Klägerinnen überhaupt "Lehrkräfte" im Sinne der Lehrerichtlinien seien und die Voraussetzungen der Vergütungsgruppe erfüllen.