Zwischen den Parteien sind Schadensersatzansprüche streitig
Die Beklagte war bis Ende 1989 Angestellte der ... der DDR. Sie täuschte ab November 1984 Schadensfälle vor und ließ die Schadensbeträge auf die Konten dritter Personen überweisen. Von diesen ließ sie sich einen vereinbarten Anteil an den überwiesenen Beträgen auszahlen.
Gegen die Beklagte wurde aufgrund einer Anzeige vom 09.01.1990 ein Ermittlungsverfahren eingeleitet, das am 09.08.1990 zur Erhebung der Anklage und durch Urteil des ... beim Kreisgericht Erfurt vom 30.04.1992 zur Verurteilung der Beklagten wegen fortgesetzter Untreue führte. Das Strafurteil ist seit 08.05.1992 rechtskräftig.
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