LAG Thüringen - Urteil vom 28.08.2001
7 Sa 101/99
Normen:
BGB § 208 ;
Vorinstanzen:
ArbG Erfurt, - Vorinstanzaktenzeichen 5 Ca 1465/98

LAG Thüringen - Urteil vom 28.08.2001 (7 Sa 101/99) - DRsp Nr. 2003/5107

LAG Thüringen, Urteil vom 28.08.2001 - Aktenzeichen 7 Sa 101/99

DRsp Nr. 2003/5107

»Bietet der Arbeitgeber nach verlorenem Kündigungsschutzprozeß die einvernehmliche Beendigung des Arbeitsverhältnisses gegen Abfindung in Höhe der aufgelaufenen Annahmeverzugsvergütung an, liegt darin ein Anerkenntnis nach § 208 BGB, das die Verjährung der Annahmeverzugsansprüche unterbricht.«

Normenkette:

BGB § 208 ;

Tatbestand:

Nach erfolgreicher Kündigungsschutzklage streiten die Parteien noch darüber, ob die wegen kündigungsbedingter Nichtbeschäftigung mit Klage vom 27.03.1998 verlangte Nachzahlung des der Höhe nach unstreitigen Gehaltes für die Zeit vom 22.09.1994 bis 31.12.1995 an der Verjährung scheitert.

Wegen des erstinstanzlichen Parteivorbringens und der dort gestellten Anträge wird gem. § 543 Abs. 1 ZPO auf den Tatbestand des angegriffenen Urteils vom 20.01.1999 Bezug genommen.