LAG Schleswig-Holstein - Urteil vom 25.01.1995
2 Sa 440/94
Vorinstanzen:
ArbG Neumünster, vom 15.06.1994 - Vorinstanzaktenzeichen Ca 411/94

LAG Schleswig-Holstein - Urteil vom 25.01.1995 (2 Sa 440/94) - DRsp Nr. 2001/14331

LAG Schleswig-Holstein, Urteil vom 25.01.1995 - Aktenzeichen 2 Sa 440/94

DRsp Nr. 2001/14331

Tatbestand:

Die Parteien streiten darüber, ob die Klägerin einen Anspruch auf Zahlung der Weihnachtsgratifikation 1993 in Höhe von 4.342,48 DM brutto gegen die Beklagte hat.

In den "Allgemeinen Bedingungen 1984 zum Anstellungs-/Arbeitsvertrag" (im Folgenden: Allgemeine Bedingungen 1984), die die Beklagte für die Mitarbeiter ihres Betriebes herausgegeben hat, heißt es unter:

9. Weihnachtsgratifikation

Wenn der Arbeitnehmer während des ganzen Kalenderjahres bei der Firma beschäftigt war und der Anstellungs- bzw. Arbeitsvertrag bis zum Ende des Jahres von beiden Seiten nicht gekündigt wurde, erhält der Arbeitnehmer eine Weihnachtsgratifikation in Höhe von mindestens 50 % seines monatlichen Grundeinkommens (für Angestellte Grundgehalt, für gewerbliche Arbeitnehmer Stundenlohn x 173).

...

Die Zahlung der Weihnachtsgratifikation erfolgt freiwillig ohne Anerkennung einer Rechtspflicht von der Firma.