Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Kiel vom 22.09.2022 - 3 Ca 217 öD/22 - wird auf seine Kosten zurückgewiesen.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten über die Wirksamkeit eines Aufhebungsvertrags.
Der Kläger ist gelernter Industriemechaniker. Er war für die Beklagte unter Berücksichtigung von Berufsausbildungszeiten seit dem 15. September 2005 tätig. Zuletzt arbeitete er als stellvertretender Gerätemeister Feuerwehr und verdiente durchschnittlich 4.355,09 EUR brutto im Monat. Das Arbeitsverhältnis bestimmt sich nach dem
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