LAG Schleswig-Holstein - Urteil vom 07.06.2023
6 Sa 187 öD/22
Vorinstanzen:
ArbG Kiel, vom 22.09.2022 - Vorinstanzaktenzeichen 3 Ca 217 öD/22

LAG Schleswig-Holstein - Urteil vom 07.06.2023 (6 Sa 187 öD/22) - DRsp Nr. 2024/9225

LAG Schleswig-Holstein, Urteil vom 07.06.2023 - Aktenzeichen 6 Sa 187 öD/22

DRsp Nr. 2024/9225

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Kiel vom 22.09.2022 - 3 Ca 217 öD/22 - wird auf seine Kosten zurückgewiesen.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Tatbestand

Die Parteien streiten über die Wirksamkeit eines Aufhebungsvertrags.

Der Kläger ist gelernter Industriemechaniker. Er war für die Beklagte unter Berücksichtigung von Berufsausbildungszeiten seit dem 15. September 2005 tätig. Zuletzt arbeitete er als stellvertretender Gerätemeister Feuerwehr und verdiente durchschnittlich 4.355,09 EUR brutto im Monat. Das Arbeitsverhältnis bestimmt sich nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) und dem Besonderen Teil "Verwaltung" und den diesen ergänzenden, ändernden oder ersetzenden Tarifverträgen in der für den Bereich der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) jeweils geltenden Fassung.