Die Beschwerde der Beteiligten zu 1) gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Kiel vom 06.12.2012 - 5 BV 37 d/12 - wird zurückgewiesen.
Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.
I.
Die Beteiligten streiten in der Beschwerdeinstanz noch darüber, ob die Arbeitgeberin (Beteiligte zu 2.) verpflichtet ist, dem Betriebsratsmitglied L... (Beteiligte zu 1.) die Fahrtkosten zu erstatten, die dieser für Fahrten zum Unternehmenssitz mit ihrem Privatwagen entstanden sind.
Die Beteiligte zu 1) wohnt in S.... Sie arbeitet in der dortigen Filiale (11047) der Arbeitgeberin. Seit dem 18.07.2001 gehört sie dem 15-köpfigen Betriebsrat (Beteiligter zu 3) an. Die Beteiligte zu 1) ist nicht gemäß §
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