Ebenso: BAG, AP Nr. 3 zu § 59 HGB mit Anm. Nikisch (Verkauf in Erfrischungshalle auf S-Bahnsteig). Warenverkauf (hier: durch Verkaufsfahrer) gegen Wochenlohn, geringer Provision und Mankohaftung allein reicht für eine kaufmännische Tätigkeit i.S. des § 59 HGB nicht aus (BAG AP Nr. 2 zu § 59 ).
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