1. Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Magdeburg vom 16.09.2021 - 4 Ca 1377/20 - wird auf seine Kosten zurückgewiesen.
2. Die Revision wird zugelassen.
Die Parteien streiten über die zutreffende tarifliche Eingruppierung des Klägers.
Der am 10.10.1970 geborene Kläger verfügt über eine (im Jahr 1989) abgeschlossene Berufsausbildung als Facharbeiter für Werkzeugmaschinen. Er ist seit dem 01.02.2013 in einem von der Beklagten unterhaltenen Hotelbetrieb in M beschäftigt. Gemäß arbeitsvertraglicher Vereinbarung (Bl. 8 ff.d. Akte) wird er als "Mitarbeiter Set-up" in Vollzeit eingesetzt. Der Kläger ist Vorsitzender des bei der Beklagten bestehenden Betriebsrates.
Die Stellenbeschreibung der Tätigkeit des Klägers als Mitarbeiter Set-up (Bl. 31 d. Akte) lautet wie folgt:
Stellenbeschreibung | |
Stellenbezeichnung: | Mitarbeiter Set-up |
Unterstellung: | Chef Set-up |
Überstellung: | keine |
Wird vertreten durch: | keine |
Vertritt: | keine |
Ziel der Stelle / | Durchführung der Raum- und Saalbestuhlung gemäß Function Sheet |
Hauptaufgabe: | |
Aufgaben im Einzelnen: | - Ausführung der Raum- und Saalbestuhlung nach Anweisung |
- Ausführung von Sondereinbauten nach Anweisung | |
- Fachgerechte Handhabung und Pflege aller eingesetzten Arbeitsmittel und Geräte |
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