Die tarifgebundenen Parteien streiten um die Berechnung der Höhe einer Verpflegungspauschale für s.g. Einsatzwechseltätigkeit gemäß § 20 des Zulagen-Tarifvertrages für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer der Deutschen Bahn AG (im Folgenden: ZTV) bei Dienst in Form von Einsatzbereitschaft.
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