Die Parteien streiten um die tarifgerechte Eingruppierung und Vergütung des Klägers.
Der am geborene Kläger war seit dem 01.09.1970 beim beklagten Land im Straßenbauamt S beschäftigt. Auf das Arbeitsverhältnis findet der Bundes-Angestellten-Tarifvertrag (
Der Kläger war zunächst als technischer Angestellter eingruppiert. Er erhielt Vergütung aus der Vergütungsgruppe VI b
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|