1. Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts München vom 07.05.2013, Az.:
2. Die Revision wird zugelassen.
Die Parteien streiten darüber, ob dem Kläger Ansprüche aus einem Ergänzungstransfer- und Sozialtarifvertrag zustehen, sowie über die korrekte Berechnung der Vergütung gemäß eines Transfer- und Sozialtarifvertrages.
Der Kläger stand zur C. in einem Arbeitsverhältnis. Er bezog zuletzt eine monatliche Bruttovergütung von €. Der Kläger war und ist nicht gewerkschaftlich organisiert.
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