1. Die Berufung des Klägers gegen das Endurteil des Arbeitsgerichts Regensburg - Kammer Landshut - vom 08.05.2012 -
2. Die Revision wird zugelassen.
Die Parteien streiten um den Umfang der regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit und damit im Zusammenhang stehende rückständige Mehrarbeitsvergütung.
Der am 00.00.1962 geborene Kläger ist seit dem 26.07.1980 bei der Bayerischen Staatsbauverwaltung des Beklagten beschäftigt. Nach entsprechender Ausbildung war er zunächst als Straßenwärter eingesetzt. Mit Wirkung zum 01.10.1987 wurde er zum ständigen Bauaufseher bestellt.
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